Opferrecht

Wenn Sie Opfer einer Straftat werden z.B. Gewaltanwendung, Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Vergewaltigung, vertrete ich Sie vor und im Strafprozess als Nebenklage-Vertreter und berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen wie Schmerzensgeldansprüche sowie Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.


Mehrere teils Aufsehen erregende Prozesse haben mir die Gelegenheit gegeben, die hier vorhandene Kompetenz anzuwenden.

 

Kontakt:
 

Rechtsanwaltskanzlei 

Gabriele Reinartz

Stresemannallee 4C

41460 Neuss


Rücksprachebüro:


Dülkener Str. 71

41747 Viersen

Kooperation  mit  Frau Rechtsanwältin

Astrid Nolte


 

 

 Tel. 02162 33068 

Fax. 02162 33401


Tel  02131 1783120


 

Sprechstunden nur nach Vereinbarung;

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Mo-Fr   9 - 12 Uhr

Di und Do 14 - 16 Uhr